AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Grundlagen Für sämtliche Angebote, Verkäufe und Lieferungen der Fitcare Defuns gelten ausschliesslich die nachstehenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Abweichungen von diesen Bedingungen, insbesondere auch allgemeine Einkaufsbedingungen des Käufers, werden nur Vertragsinhalt, wenn sie von der Fitcare Defuns ausdrücklich und in Schriftform anerkannt werden. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlichen Regelung am nächsten kommt. 2. Preise Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Die Mehrwertsteuer in der gesetzlich festgelegten Höhe ist im Preis inbegriffen. Die Kosten für Lieferung sind nicht im Preis enthalten. Mehrkosten die für die Lieferung entstehen werden separat ausgewiesen. Fitcare Defuns ist bei neuen Aufträgen (gleich Anschlussaufträge) nicht an vorhergehende Preise gebunden. Ist der Lieferort nicht per LKW erreichbar, geht die Verantwortung und Kosten der Lieferung an der nächstgelegenen Stelle, welche per LKW erreicht werden kann, an den Käufer über. Der Käufer weist beim Kauf auf mögliche Lieferhindernisse hin, damit eine reibungslose Lieferung sichergestellt werden kann. Es sind nur Lieferungen innerhalb der Schweiz, und Liechtenstein möglich. 3. Offerten Alle Angaben von der Fitcare Defuns zu Preisen, Waren, Liefer- und sonstigen Bedingungen, seien sie allgemein oder konkret im Hinblick auf eine Anfrage des Käufers, sind unverbindlich, solange die Fitcare Defuns nicht ausdrücklich eine verbindliche Offerte abgibt. Aufträge und Bestellungen gelten erst als angenommen, wenn die Fitcare Defuns sie schriftlich bestätigt hat. Die in der Auftragsbestätigung enthaltenen Angaben über die Beschaffenheit der Ware und weiteren Bedingungen gehen etwaig abweichenden Angaben in Bestellungen und Aufträgen vor. 4. Lieferung Die Lieferfristen und -termine werden von der Fitcare Defuns nach bestem Ermessen abgegeben und bestmöglich eingehalten, sind aber unverbindlich und berechtigten den Käufer im Fall ihrer Nichteinhaltung daher weder zum Vertragsrücktritt noch zu Schadenersatz- oder anderen Ansprüchen. Fitcare Defuns behält sich ausdrücklich das Recht vor, Teillieferungen auszuführen. Im Fall von höherer Gewalt und / oder anderen Störungen, – unabhängig davon, ob bei der Fitcare Defuns oder ihren Lieferanten oder Hilfspersonen eingetreten –, welche die Herstellung oder Lieferung der Ware hindern oder in irgendeiner Weise erschweren, ist die Fitcare Defuns ohne Haftungsfolgen berechtigt, nach freiem Ermessen vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferfristen und – Termine entsprechend abzuändern. Die Fitcare Defuns lehnt jede Haftung wegen verspäteter Erfüllung oder Vertragsrücktritt ab. Ist die Lieferung der Waren auf Abruf durch den Käufer vereinbart, so ist dieser verpflichtet, die Waren innerhalb der vereinbarten Frist nach Avisierung durch die Fitcare Defuns abzurufen. Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Käufers verzögert, so dass Zwischenlagerung der Ware erforderlich ist, werden die diesbezüglichen Lagerkosten dem Käufer belastet. Übernimmt die Fitcare Defuns die Zustellung der Ware und wird die Ware, während den vereinbarten oder üblichen Lieferzeiten nicht angenommen, so ist der zusätzliche Aufwand einer weiteren Zustellung vom Käufer zu vergüten. Aus der verspäteten Abnahme resultierende andere zusätzliche Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Die Ware wird an die vereinbarte Lieferadresse geliefert. Das Abladen der Ware ab dem LKW und bei Bedarf die Ware an einen anderen Ort als die Abladestelle zu transportieren (z.B. Aufstellort), ist Sache des Käufers. Es liegt in der Verantwortung des Käufers, dass die Ware an einem sicheren Ort abgeladen wird. 6. Prüfung und Abnahme der Lieferung Der Käufer hat die Lieferung nach Erhalt zu prüfen und eventuelle Mängel so rasch als möglich, spätestens innerhalb von 5 Tagen seit Erhalt der Lieferung, der Fitcare Defuns schriftlich bekannt zu geben. Unterlässt er dies, gilt die Lieferung als genehmigt. Alle Reklamationen sind so rasch als möglich und vor jeglicher Nutzung der Geräte anzubringen. Mängel, die bei sofortiger Untersuchung nicht erkennbar sind, müssen sofort nach ihrer Feststellung schriftlich gemeldet werden. Beanstandungen und Reklamationen berechtigen in keinem Fall zur Verweigerung der Übernahme der Ware bzw. Leistung des vereinbarten Kaufpreises. Bei offensichtlichen Transportschäden ist in jedem Fall auch dem Frachtführer Mitteilung zu machen und ein entsprechender Vermerk auf dem zu visierenden Lieferschein anzubringen. Z.B. "Ware unter Vorbehalt angenommen". Der Schaden ist vom Chauffeur bestätigen zu lassen. Mit dem Visieren des Lieferscheins erfolgt der Gefahrübergang vom Verkäufer auf den Käufer. 7. Sachgewährleistung Liegt ein kaufrechtlicher Mangel vor, der nachweislich bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs bestanden hat, und hat der Käufer seine Pflicht zur Prüfung der Lieferung und Anzeige von Mängeln eingehalten, kann die Fitcare Defuns nach ihrer Wahl den schadhaften Gegenstand reparieren oder Ersatz liefern oder, sofern sie auf eine Reparatur oder Ersatzlieferung verzichten will, dem Käufer eine Kaufpreisminderung zugestehen. Diese Pflicht der Fitcare Defuns und das entsprechende Recht des Käufers verjähren und erlöschen 24 Monate nach Erhalt der Lieferung. Bei Elektronikartikel und Komponenten davon beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate. Nach diesem Zeitpunkt bestehen keine Ansprüche des Käufers mehr, unabhängig davon, ob es sich um offene oder verdeckte Mängel handelt. Die vorgenannten Mängelrechte des Käufers bestehen nicht bei folgenden Mängeln: - Natürlicher Verschleiss. - Beschaffenheit der Ware oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang oder infolge unsachgemässer Behandlung, Lagerung, Aufstellung oder Wartung, der Nichtbeachtung von Einbau- und Betriebsvorschriften oder übermässiger Beanspruchung oder Verwendung entstehen. - Beschaffenheit der Ware oder Schäden, die aufgrund höherer Gewalt, besonderer äusserer Einflüsse, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, oder aufgrund des Gebrauchs der Ware ausserhalb der nach dem Vertrag vorausgesetzten gewöhnlichen Verwendung entstehen. - Natürliche Eigenschaften des Materials, insbesondere das Quellen und der Schwund von Holz. - Bei Schäden infolge nicht sachgemässer Benutzung (detaillierte Informationen sind den Betriebsanleitungen und Sicherheitshinweisen zu entnehmen.) Es bestehen keine Ansprüche des Käufers bei handelsüblicher und / oder nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit der Ware oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Die Fitcare Defuns übernimmt bei berechtigten Gewährleistungsmängeln die Kosten für die Beschaffung der Ersatzgegenstände / -teile und der Instandsetzung des Liefergegenstandes in unserem Werk. Das Austauschen von Ersatzgegenstände / -teile und das Entsorgen derer erfolgt vor Ort durch und zu Lasten des Käufers. 8. Annullierungen und Rücksendungen Annullierungen von Bestellungen durch den Käufer bedürfen des schriftlichen Einverständnisses des Verkäufers. Beanstandungen einer Lieferung berechtigen den Käufer nicht zur Annullierung von Rest- oder anderen Lieferungen. Umtausch und Rücknahme von Waren der Fitcare Defuns sind nur franko und in absolut einwandfreiem Zustand und nur nach vorheriger Absprache mit der Fitcare Defuns möglich. Rücksendungen ohne Absprache werden nicht angenommen und nicht gutgeschrieben. Sämtliche durch Umtausch und Rücknahme entstehende Kosten, insbesondere für zeitlichen Aufwand, Verpackung und Fracht, trägt der Käufer. 10. Zusätzliche Leistungen Werden, abweichend vom Kaufvertrag, von Seite des Käufers zusätzliche Leistungen gewünscht, werden dem Käufer die anfallenden Kosten nach Aufwand verrechnet. 12. Haftung / Folgeschäden Für den ordnungsgemässen Aufbau, die regelmässige Kontrolle und die Sicherheit ist der Käufer bzw. Betreiber verantwortlich. Jede Benutzung erfolgt immer auf eigene Gefahr. Für Schäden, die sich aus dem Aufstellen und Benutzen ergeben, übernimmt die Fitcare Defuns keine Haftung. Die Hinweise in den Betriebsanleitungen uns Sicherheitshinweisen bezüglich Aufbaus und Nutzung sind zwingend zu beachten resp. einzuhalten. Für die Einhaltung der lokalen gesetzlichen Bestimmungen ist der Käufer verantwortlich. Insbesondere Vorschriften bezüglich Baubewilligung, sowie Gesundheits- Auflagen für öffentliche Anlagen und Zulassungen für Heizungsanlagen. 13. Personensicherheit Für die Personensicherheit ist ausschliesslich der Käufer bzw. der Betreiber verantwortlich. Dieser stellt sicher, dass die Sicherheitsvorschriften und Sicherheitshinweise welche unter www.arcticplunge.ch heruntergeladen werden können eingehalten werden. Für Verletzungen und Unfälle, die sich aus dem Betrieb ergeben, übernimmt die Fitcare Defuns keine Haftung. 14. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort für die Lieferungen / Dienstleistungen und Bezahlung der Waren ist der schweizerische Sitz der Fitcare Defuns. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den einzelnen Lieferverträgen sind unter Vorbehalt von abweichenden zwingenden gesetzlichen Bestimmungen die ordentlichen Gerichte am schweizerischen Sitz der Fitcare Defuns zuständig. 15. Anwendbares Recht Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und der Fitcare Defuns unterstehen ausschliesslich dem Schweizer Recht.